Verkehrsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Peckedrath ist das Verkehrsrecht.
Im Verkehrsrecht, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Autofahrer oder Fußgänger, ständig konfrontiert sieht, erstreckt sich die anwaltliche Tätigkeit auf die rechtliche Vertretung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Hierzu gehören insbesondere
- das Verkehrsstrafrecht,
- das Ordnungswidrigkeitenverfahren,
- das verwaltungsgerichtliche Führerscheinverfahren,
- das Straßenverkehrshaftungsrecht und
- das Recht der Kraftfahrtversicherung.
Im zivilrechtlichen Gebiet geht es überwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen.
- Nutzungsausfall,
- Wertminderung,
- Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden
- Schmerzensgeld und
- Verdienstausfall
sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.
Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Peckedrath als Strafverteidiger u.a. im Verkehrsstrafrecht für Sie tätig.
Diesem Rechtsgebiet obliegt die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Sofern Ihnen ein solcher Verstoß zu Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Peckedrath rechtzeitig als Rechtsbeistand zu konsultieren.
Er wird Ihnen als Verteidiger mit Rat und Tat zur Seite stehen bei Vorwürfen wie beispielsweise:
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht),
- fahrlässige Körperverletzung oder
- fahrlässige Tötung im Straßenverkehr,
- Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.
Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.
Des Weiteren gehört die prompte Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung seit Jahren zu einer Spezialität von Torsten Peckedrath. Bei ihm werden Sie kompetent und umfassend beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.