Vertragsrecht

Rechtsanwalt Peckedrath hat sich auf das Allgemeine Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis gerade bei mittelständischen Unternehmen aus.

Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei der Vertragsverhandlung ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden.

Die Verträge, die Herr Peckedrath für Sie prüft oder entwickelt, sind

Er entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen.

Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln besteht, werden diese von ihm gewissenhaft und individuell überprüft.

Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Peckedrath machen ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.

Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.

 

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