Arbeitsrecht

Im Individualarbeitsrecht berät Rechtsanwalt Peckedrath Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art.

Er steht Ihnen aber auch als Interessenvertreter bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung.

Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, gilt dies auch für die Vertretung vor Gericht.

Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht).
Hier steht Herr Peckedrath Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite.

Aber auch die Durchsetzung von

gehören zu seinem Fachbereich.

Darüber hinaus berät und vertritt Torsten Peckedrath Sie etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen.

Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Er berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

Auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung prüft er Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit.

 

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