Sozialrecht
Rechtsanwalt Peckedrath ist auch im Fachgebiet ist des Sozialrechtes zuhause.
Dieses betrifft generell jeden von uns. Es regelt die Ausgestaltung des sozialen Netzes in Deutschland.
Die meisten Tatbestände aus dem Sozialrecht finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB).
Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der
- Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die
- Ausbildung (Fördermittel et cetera), im
- Alltag (beispielsweise Wohngeld) und
- Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu
- Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse).
Dabei regeln die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei
- Arbeitsunfall,
- Krankheit,
- Invalidität,
- Pflegefall,
- Alter und Tod.
Die Arbeitsförderung (SGB III) dient der Vorbeugung vor und Absicherung gegen Arbeitslosigkeit.
Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere nach dem Schwerbehindertenrecht).
Rechtsanwalt Torsten Peckedrath hält zudem für Ärzte, Pfleger und Privatleute Vorträge im Betreuungsrecht.