Familien- und Erbrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der juristischen Beratung und Betreuung durch die Kanzlei Weinstock & Peckedrath liegt im

Familienrecht.

Das Familienrecht umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse.

Ein wesentlicher Teil ist das Scheidungsrecht.

Dazu gehören

Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt ausmacht.

Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar.
Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.

Erbrecht

Rechtsanwältin Weinstock berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht.

Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier individuell abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten.

Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.

Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben.

sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht.
Im Erbrecht kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen.
Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwältin Weinstock.

 

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