Betreuungsrecht
Einen weiteren Unterfall des Familienrechts bildet das Betreuungsrecht und Vormundschaftsrecht.
Dieses gliedert sich gemäß neuem Betreuungsgesetz (BtG) wiederum in die Bereiche
- Vormundschaft über Minderjährige,
- Betreuungsrecht über Volljährige und
- Pflegschaftsrecht.
Falls wir im frühen Alter beispielsweise durch einen Unfall, eine Erkrankung oder im hohen Alter durch Demenz unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst in die Hand nehmen können, bestellt das Vormundschaftsgericht uns einen Betreuer.
Seit nunmehr 1995 vertritt und berät Frau Weinstock als freiberufliche Berufsbetreuerin einerseits ihre Mandanten bei der Anregung einer Betreuung oder Vormundschaft oder legt andererseits Rechtsmittel gegen die unbegründete Anordnung ein.
Gerade bei einer Fremdbetreuung oder beim Vorhandensein eines größeren Vermögens treten innerhalb der Familie oftmals Konflikte auf. Aufgrund dessen ist eine frühe Vorsorge unerlässlich.
Rechtsanwältin Andrea Weinstock berät zum Thema
- Vorsorgevollmacht,
- Generalvollmacht oder Patientenverfügung.
Sie unterstützt Sie dabei, dass die Aufgabenkreise einer Betreuung so eng wie möglich gehalten werden und die individuelle Freiheit so wenig wie möglich eingeschränkt wird.
Auf dem Gebiet Betreuungsrecht und immaterielle Lebensvorsorge hält Frau Weinstock zahlreiche Vorträge und Seminare (siehe auch "Aktuelle Termine").